Zusatzversorgungsrecht
Der Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes spielt nicht nur bei öffentlichen Unternehmen eine große Rolle, sondern auch bei privaten Unternehmen, die öffentliches Tarifrecht übernommen haben. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in allen Fragen des Zusatzversorgungsrechts und führen regelmäßig Verhandlungen mit kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sowie der VBL, insbesondere über vollzogene oder beabsichtigte Strukturmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Mitgliedschaft/Beteiligung.
Ihre Ansprechpartner
-
Dr. Katja Manzl
T +49.89.2000 568 20
katja.manzl@es-law.de