Frau Schmidt berät und vertritt unsere Mandanten überwiegend in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet hierbei das Individualarbeitsrecht, v. a. die Unterstützung bei der Führung von Kündigungsschutzverfahren und bei der Klärung struktureller innerbetrieblicher Fragen im Umgang mit Arbeitnehmern (Kündigungsschutzrecht, Arbeitsschutz u. a.).
Daneben verfügt Frau Schmidt über besondere Expertise im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere in Fragen der Mitbestimmung. Sie unterstützt unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Einigungsstellenverfahren wie auch vor den Arbeitsgerichten.
Frau Schmidt ist bundesweit tätig, überwiegend aber im norddeutschen Raum.
Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen absolvierte sie ihr Referendariat mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht u. a. in Estland (Tallin) und war nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2021 zunächst in einer größeren Wirtschaftsrechtskanzlei im Prozessrecht tätig. Im Jahr 2022 wechselte sie zu ENDEMANN.SCHMIDT an den Standort Hamburg.