Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Rupf vor allem mittelständische und größere Unternehmen und Vereine in privater und öffentlicher Trägerschaft in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere im Individual- sowie im Betriebsverfassungsrecht.
Für unsere Mandanten ist Frau Rupf unter anderem im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren und kollektivrechtlichen Streitigkeiten, so etwa Einigungsstellenverfahren oder der Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, bundesweit tätig. Sie erstellt Verträge, verhandelt Betriebsvereinbarungen und unterstützt unsere Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen der täglichen Praxis.
Ihr Jurastudium absolvierte Frau Rupf an den Universitäten in Jena und München. Im Rahmen ihres Referendariats war sie in verschiedenen Großkanzleien u. a. in Shanghai, Frankfurt und London tätig. Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2002 folgten mehrjährige anwaltliche Tätigkeiten in mittelständischen Kanzleien, bis Frau Rupf im Jahr 2014 als Mitgründerin zu ENDEMANN.SCHMIDT wechselte, wo sie seit dem Jahr 2020 als Salary Partnerin tätig ist.