Frau Hampp ist als Expertin im Bereich HealthCare für ENDEMANN.SCHMIDT vom Standort München aus tätig.
Als Fachanwältin für Medizinrecht berät und vertritt sie Krankenhausgesellschaften und -konzerne, aber auch einzelne Krankenhäuser und weitere Akteure im öffentlichen Gesundheitswesen wie MVZ-Gesellschaften und Einzelpraxen in nahezu sämtlichen Bereichen des Medizin- und Krankenhausrechts. Ihre Tätigkeit erstreckt sich dabei auf Unternehmen jeder Rechtsform und schließt in fachlicher Hinsicht nicht nur die Gründung, sondern auch die Finanzierung, das Krankenhausplanungsrecht, das Vertragsarztrecht sowie das Leistungs- und Vergütungsrecht mit ein.
Als erfahrene Kollegin unterstützt Sie unsere Mandanten auch bei Verhandlungen mit den Krankenkassen und Strukturprüfungen und begleitet Restrukturierungen und Unternehmenskäufe (M & A).
Frau Hampp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und ist seit dem Jahr 2011 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie war zunächst für einige Jahre in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Hamburg im Bereich Medizinrecht tätig, bis sie im Jahr 2015 als Justiziarin an ein großes Klinikum in Bayern wechselte. Seit dem Jahr 2017 unterstützt Frau Hampp als Rechtsanwältin das Team von ENDEMANN.SCHMIDT, wo sie im Jahr 2020 zur Partnerin (Gesellschafterin) ernannt wurde.