Herr Schultz ist juristisch an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Arbeitsrecht und Medizinrecht tätig. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät er unsere Mandanten zu Fragen des Individualarbeitsrechts, aber auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und zu Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, während sein Fokus im Medizin- und Krankenhausrecht auf strukturellen Fragestellungen und deren rechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Auswirkungen liegt.
Darüber hinaus ist Herr Schultz auch auf dem Feld des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Hier berät und vertritt er unsere Mandanten bundesweit, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und auch solchen mit internationalem Bezug.
Herr Schultz studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Anschließend absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig mit Stationen u. a. in Malaysia (Kuala Lumpur) und in einer international tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei in Hamburg. Herr Schultz wurde im Jahr 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst für einige Jahre in einer mittelständisch geprägten Kanzlei im Bereich Wirtschaftsrecht tätig. Seit dem Jahr 2023 verstärkt er unser Team am Standort Hamburg.