Team

Dr. Konrad Maria Weber

Rechtsanwalt, Partner

VCARD

T +49.89.2000 568 60 / +49.40.539 323 180
konrad.weber@es-law.de

Sprachen

Deutsch, Englisch und Russisch

Zur Person

Herr Dr. Weber berät und vertritt mittelständische und größere privatrechtlich und öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen und Konzerne. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung und Vertretung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, d. h. von Krankenhäusern, aber auch MVZ und sonstigen zugelassenen Leistungserbringern.

Herr Dr. Weber berät in praktisch sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen neben dem Individualarbeitsrecht mit all seinen Facetten (von Vertragsgestaltung bis hin zur Umsetzung von Kündigungen nebst Kündigungsrechtsstreitigkeiten) auch das Betriebsverfassungsrecht (von der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zu streitigen Verfahren mit dem Betriebsrat, ggf. auch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) einschließlich der Durchführung von Einigungsstellen. Inhaltlich werden von ihm neben dem allgemeinen Arbeitsrecht insbesondere auch die Bereiche Tarif- und Arbeitskampfrecht, Arbeitszeitrecht und das Recht der Arbeitnehmerüberlassung abgedeckt.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Sozialrecht. Dort berät und vertritt er unsere Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen. Wichtige Themen betreffen hier die Scheinselbstständigkeit (Honorarkräfte) sowie die Beitragspflicht zur Sozialen Versicherung einschließlich der Bereinigung von etwaigen Verfehlungen.

Herr Weber ist zudem ausgewiesener Experte im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, wo er von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an umfangreiche Erfahrungen sammeln konnte, die das Recht der öffentlichen Zusatzversorgungskassen (ZVK) mit umfassen. Darüber hinaus berät Herr Dr. Weber unsere Mandanten auch bei Restrukturierungen und Unternehmenskäufen im Bereich Arbeitsrecht. Das Thema Insolvenzarbeitsrecht rundet seinen Beratungsansatz ab.

Herr Dr. Weber erlangte die Allgemeine Hochschulreife am Gymnasium der Regensburger Domspatzen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Passau und St. Petersburg promovierte er an der Universität Augsburg im Bereich Arbeitsrecht zum Thema Zielvereinbarungen.

Nach seinem Referendariat mit Stationen in München, Moskau und Los Angeles wurde er im Jahr 2010 als Rechtsanwalt zugelassen.

Es folgten mehrjährige anwaltliche Tätigkeiten in groß- und mittelständischen Kanzleien mit Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Im Jahr 2014 wechselte Herr Dr. Weber als Mitgründer zu ENDEMANN.SCHMIDT, im Jahr 2017 wurde er Partner (Gesellschafter) der Kanzlei.

Herr Dr. Weber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ausgebildeter Mediator (CVM) mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation und sowohl vom Standort München als auch vom Standort Hamburg aus bundesweit für unsere Mandanten tätig. Zum Wintersemester 2023/24 hat er zudem einen Lehrauftrag als Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in München angenommen, wo er nun regelmäßig unterrichtet.

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